Impressum

 

IPAG GmbH
Hauptstr. 84
65817 Eppstein

Geschäftsführer: Ioannis Patsakas


Kontakt:

Mobil:    +49 (0) 162 8370959
E-Mail: info@ipag-gmbh.de

Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Frankfurt am Main
Registernummer: HRB 108134

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE289261412


Aufsichtsbehörde: Hofheim am Taunus

 

Genehmigung gemäß §34c GewO durch den Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises.

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IPAG GmbH

 

                                       § 1 Geltungsbereich

 

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

 

Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

                                                           § 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

 

                                                          § 3 Überlassene Unterlagen

 

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

                                                             § 4 Preise und Zahlung

 

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise  ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

 

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

 

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist oder von uns schriftlich bestätigt ist, ist 50% des Kaufpreises bei Auftragsbestätigung und 50% bei Lieferung zu leisten. 

 

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

                                                             § 5 Zurückbehaltungsrechte

 

 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

 

                                         § 6 Bauseitige Voraussetzungen und Vorbereitungen 

 

 Die Installation Anschlüsse (Elektro, Wasser, Gas) sind bauseits zu erstellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die bauseitige Arbeiten vor dem Anlieferung vereinbarten Termin fertigzustellen. Soweit nichts anders vereinbart ist, sind mindestens 80cm breite Durchgänge erfordelich. Für baubehördlichen Genehmigungen hat der Auftraggeber zu sorgen.  

 

 

                                                              § 7 Lieferzeit

 

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

 

                                                             § 8 Gefahrübergang bei Versendung

 

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die       Frachtkosten trägt.

 

 

                                                              § 9 Eigentumsvorbehalt

 

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verarbeitung ohne Zustimmung von IPAG Dienstleistungen UG nicht gestattet.

 

 

                                                              § 10 Gewährleistung

 

 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Leistung unverzüglich zu überprüfen. Dabei festgestellte, offensichtliche Mängel, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Tagen schriftlich mitzuteilen.

 

 Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

 

Gewährleistungsfristen für Großküchen-Geräte bei Neuware ab Lieferung: Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart worden ist, gilt eine Gewährleistung von 6 Monaten und weitere 6 Monaten auf Ersatzteilen. 

 

Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller/Käufer ab.

 

                                            § 11 Sonstiges

 

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt

 

Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

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