IPAG GmbH
Hauptstr. 84
65817 Eppstein
Geschäftsführer: Ioannis Patsakas
Kontakt:
Mobil: +49 (0) 1522 8153 893
E-Mail: info@ipag-gmbh.de
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Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
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Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu erhalten
Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen
Löschung Ihrer Daten zu verlangen
Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen
der Verarbeitung zu widersprechen
Datenübertragbarkeit zu verlangen
Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde in Hessen ist:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Deutschland
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.
An allen dem Besteller im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Plänen oder sonstigen Dokumenten, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben hierzu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt.
Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist gemäß § 2 annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, gelten unsere Preise zuzüglich Verpackungs-, Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
Der Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind 50 % des Kaufpreises bei Auftragsbestätigung und die restlichen 50 % bei Lieferung fällig.
Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, behalten wir uns angemessene Preisänderungen aufgrund veränderter Lohn-, Material- oder Vertriebskosten für Lieferungen vor, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die erforderlichen Installationsanschlüsse (Elektro, Wasser, Gas, Abluft etc.) sind bauseits vom Auftraggeber bereitzustellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen bauseitigen Arbeiten vor dem vereinbarten Anlieferungs- oder Montagetermin vollständig abzuschließen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, müssen Zugänge und Durchgänge mindestens 80 cm breit sein und einen reibungslosen Transport der gelieferten Ware ermöglichen.
Erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen.
Sollte eine Anlieferung oder Montage aufgrund nicht erfüllter bauseitiger Voraussetzungen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Im Falle eines Lieferverzugs, den wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalen Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch 15 % des Lieferwertes.
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung der Ware an den Besteller, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers oder Werks, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verarbeitung ohne Zustimmung der IPAG GmbH nicht gestattet.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung, schriftlich mitzuteilen.
Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Für Großküchengeräte bei Neuware gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Lieferung.
Für Ersatzteile gilt eine weitere Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.
Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller ab.
Sofern eine Montage, Installation oder Inbetriebnahme der gelieferten Ware vereinbart ist, müssen sämtliche bauseitigen Voraussetzungen zum vereinbarten Termin vollständig erfüllt sein.
Hierzu gehören insbesondere:
fertiggestellte Elektro-, Wasser-, Gas- und Abluftanschlüsse
freie und zugängliche Aufstellflächen
ausreichend breite Zugänge und Transportwege
behördliche Genehmigungen und Freigaben
Sollten die Voraussetzungen bei Anlieferung oder Montage nicht erfüllt sein, sind wir berechtigt, die dadurch entstehenden Wartezeiten, Zusatzfahrten, Mehraufwand oder Lagerkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Kann eine Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, gilt der Termin als wahrgenommen und wird entsprechend berechnet.
Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Wir haften insbesondere nicht für:
entgangenen Gewinn
Produktionsausfall
Betriebsunterbrechung
mittelbare oder Folgeschäden
Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
Dieser Vertrag und sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zum Zwecke der Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.